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BFSG-Check für Online-Shops

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops barrierefrei sein. Ich prüfe deinen Shop kostenlos und sage dir, ob du betroffen bist, wo die größten Barrieren liegen und was der Umbau fest kostet.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt, dass Menschen mit Behinderungen deinen Shop genauso nutzen können wie alle anderen: mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder bei schlechtem Sehen. Viele Shops schaffen das heute nicht – oft wegen Kleinigkeiten wie fehlenden Bildbeschreibungen oder einem Cookie-Banner, das sich ohne Maus nicht schließen lässt.

Bevor du Geld ausgibst, klären wir zwei Fragen: Musst du überhaupt? Und was kostet es genau? Beides beantwortet der kostenlose Kurzbefund.

Bin ich überhaupt betroffen?

Betroffenheits-Check 3 Fragen · 20 Sekunden · nichts wird gespeichert

1. Können Privatleute (Verbraucher) in deinem Shop bestellen?

Erste Einschätzung nach dem Wortlaut des BFSG, keine Rechtsberatung.

So entscheidet sich das:

  • Nur Geschäftskunden? Das BFSG gilt für Angebote an Verbraucher. Ein reiner B2B-Shop ist nicht betroffen – sobald aber auch Privatleute bestellen können, zählt der Shop dazu.
  • Kleinstunternehmen sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen – dazu zählt der Online-Shop selbst.
  • Besondere Produkte: Verkaufst du Geräte, die selbst unter das BFSG fallen (zum Beispiel Computer, Smartphones, E-Book-Reader), gelten für diese Produkte eigene Händlerpflichten – auch für kleine Händler.
  • Alle anderen Shops mit Verbraucher-Kunden müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.

So sieht dein Kurzbefund aus

Eine Seite, verständlich ohne Fachwissen: die fünf schwersten Barrieren mit Screenshot, eine Ampel für den Handlungsbedarf, die Antwort auf die Betroffenheits-Frage und ein fester Preis. Du bekommst ihn per E-Mail als PDF.

Kurzbefund Barrierefreiheit

beispiel-shop.de · 5 Seiten geprüft

Handlungsbedarf hoch

  1. Bilder ohne AlternativtextProduktbilder in Kategorie und Produktseite – Screenreader lesen nur den Dateinamen vorschwer
  2. Formularfelder ohne BeschriftungAdressfelder im Warenkorb: Blinde Nutzer wissen nicht, was einzutragen istschwer
  3. Fokus nicht sichtbarWer mit der Tastatur bedient, sieht nicht, wo er gerade istschwer
  4. Cookie-Banner per Tastatur nicht schließbarDer Shop ist ohne Maus gar nicht bedienbarschwer
  5. Zu wenig KontrastHellgraue Preise und Knöpfe auf weißem Grundmittel
Bist du betroffen? Ja – Verkauf an Verbraucher, ab 10 BeschäftigteUmbau: Festpreis im Befund
Beispielhafte Darstellung, kein echter Shop. Die Punkte sind typische Barrieren, die in Online-Shops oft vorkommen.

Festpreise statt Stundenzettel

Kurzbefund

0 €

kostenlos und unverbindlich

  • Automatische Prüfung von 5 Seiten: Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Kontakt
  • Die 5 schwersten Barrieren mit Screenshot
  • Ampel: Wie groß ist der Handlungsbedarf?
  • Antwort auf „Bin ich betroffen?“
  • Festpreis für Prüfbericht und Umbau
Kurzbefund anfordern

Prüfbericht

ab 600 €

Festpreis, zzgl. MwSt. · 1–2 Wochen

  • Alles aus dem Kurzbefund
  • Prüfung von Hand: Tastatur, Screenreader, Kontraste, Zoom und Handy
  • Der ganze Kaufweg bis zur Bestellung
  • Vollständige Liste der Barrieren nach WCAG 2.2 AA, sortiert nach Schwere
  • Zu jeder Barriere der Lösungsweg
Erst Kurzbefund holen

Rundum erledigt

Umbau

ab 1.500 €

Festpreis, zzgl. MwSt.

  • Ich behebe die Barrieren direkt in deinem Shop
  • Shopify, WooCommerce, Shopware und andere Systeme
  • Nachprüfung, bis alles grün ist
  • Entwurf deiner Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Festpreis steht vorher schriftlich fest
Kurzbefund anfordern

Nachprüfung

49 €/Monat

zzgl. MwSt. · monatlich kündbar

  • Automatische Prüfung jeden Monat
  • Kurzer Bericht nach jedem Shop-Update
  • Neue Barrieren fallen auf, bevor es jemand anders merkt
Mit Kurzbefund starten

Der Umbau-Preis hängt von Shopsystem, Theme und Zahl der Barrieren ab. Du bekommst ihn nach dem Kurzbefund als festen Betrag – ohne Stundenabrechnung und ohne Überraschungen.

Was ich prüfe

  • Tastatur: Lässt sich der ganze Kaufweg ohne Maus bedienen? Ist sichtbar, wo man gerade ist? Gibt es Stellen, aus denen man nicht mehr herauskommt?
  • Screenreader: Haben Bilder, Knöpfe und Symbole verständliche Beschreibungen? Sind Überschriften und Listen richtig ausgezeichnet?
  • Formulare: Sind alle Felder beschriftet? Werden Fehler so gemeldet, dass man sie versteht und beheben kann?
  • Kontraste und Zoom: Ist Text gut lesbar? Funktioniert der Shop bei 200 % Vergrößerung und auf dem Handy?
  • Warenkorb und Bezahlung: Kommen alle bis zur Bestellung – inklusive Cookie-Banner, Versandauswahl und Bezahlarten?
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Gibt es die Pflicht-Informationen, und stimmen sie mit dem Shop überein?

Maßstab ist in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die sich auf die Web-Richtlinien WCAG 2.1 in Stufe AA stützt. Ich prüfe nach der neueren Fassung WCAG 2.2 AA – sie enthält alle Punkte aus 2.1. Automatische Tests finden viele, aber nicht alle Barrieren; deshalb prüfe ich im Prüfbericht zusätzlich von Hand.

Warum du das nicht aufschieben solltest

  • Behörde: Die Marktüberwachung kann eine Frist zur Nachbesserung setzen und, wenn nichts passiert, das Angebot untersagen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden.
  • Abmahnungen: Seit Sommer 2025 werden erste Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit verschickt. Ob Mitbewerber das dürfen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt – ärgerlich und teuer ist es trotzdem.
  • Mehr Kunden: Ein Shop, den alle bedienen können, verkauft an alle – auch an ältere Menschen und an alle, die gerade nur das Handy in der Hand haben.
  • Besser bei Google und KI: Saubere Überschriften, Bildbeschreibungen und beschriftete Knöpfe helfen auch Suchmaschinen und KI-Assistenten, deinen Shop zu verstehen. Barrierefreiheit und SEO gehören zusammen.

Warum ein Plugin nicht reicht

Viele Anbieter verkaufen Widgets oder „Overlay“-Tools, die einen Barrierefreiheits-Knopf auf die Seite setzen. Die eigentlichen Fehler im Shop bleiben dabei bestehen: Ein Bild ohne Beschreibung bleibt ohne Beschreibung, ein Formularfeld ohne Beschriftung bleibt unbeschriftet. Ich behebe die Ursachen direkt im Shop – das ist dauerhaft und macht die Seite nicht langsamer.

So läuft es ab

  1. Shop-Adresse schicken: Unten im Formular – Name, E-Mail und Adresse deines Shops reichen.
  2. Kurzbefund: Ich prüfe deinen Shop und schicke dir den Befund mit Festpreis per E-Mail.
  3. Entscheiden: Du entscheidest in Ruhe, ob du den Prüfbericht oder gleich den Umbau willst – oder nichts davon.
  4. Umbau und Nachprüfung: Ich behebe die Barrieren, prüfe nach und liefere den Entwurf deiner Erklärung zur Barrierefreiheit.
  5. Dranbleiben: Auf Wunsch prüfe ich jeden Monat automatisch nach, damit neue Produkte und Updates nichts kaputt machen.

Häufige Fragen zum BFSG

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025. Es gilt für Dienstleistungen, die seitdem für Verbraucher erbracht werden – dazu zählt jeder Online-Shop, in dem Privatleute bestellen können.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Nur in engen Fällen: Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen bis zu ihrem Ende, längstens bis zum 27. Juni 2030, unverändert weiterlaufen. Für den Verkauf an neue Kunden im Shop hilft das in der Regel nicht.

Ich habe nur 5 Mitarbeiter – muss ich etwas tun?

Wenn dein Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte hat und Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 2 Mio. € betragen, ist dein Shop als Kleinstunternehmen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, weil mehr Menschen bei dir kaufen können – Pflicht ist sie dann aber nicht.

Reicht eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Nein. Die Erklärung ist Pflicht, aber sie muss stimmen. Ein Shop, der nicht barrierefrei ist, wird durch einen Text darüber nicht barrierefrei.

Welche Shopsysteme kannst du umbauen?

Shopify, WooCommerce und Shopware ebenso wie andere Systeme und eigene Shops. Ob und wie gut sich dein Theme anpassen lässt, steht im Kurzbefund.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Ich prüfe und baue technisch und sage dir nach dem Wortlaut des Gesetzes, ob du wahrscheinlich betroffen bist. In Zweifelsfällen, etwa bei einer Abmahnung, gehört die Frage zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Warum macht das ein SEO-Freelancer?

Weil sich beides stark überschneidet: Was Menschen mit Screenreader hilft, hilft auch Google und KI-Assistenten. Ich arbeite seit 2009 an Websites und Shops – mehr dazu auf der Seite Über mich.

Kostenlosen Kurzbefund anfordern

Schick mir die Adresse deines Shops. Du bekommst den Kurzbefund mit den fünf größten Barrieren, der Antwort auf „Bin ich betroffen?“ und einem Festpreis – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Telefon & WhatsApp: 0176 444 358 54 · E-Mail: tom@seo-freelancer-leipzig.de

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Antwort meist innerhalb eines Werktags
  • Du sprichst direkt mit mir

Kurzbefund anfordern

Danke, deine Anfrage ist angekommen. Ich prüfe deinen Shop und melde mich per E-Mail.

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